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Pflasterarbeiten

Von Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus werden häufig befestigte Flächen hergestellt, die in der Regel als Verkehrsflächen dienen. Je nach Art der Nutzung werden diese Flächen unterschiedlich stark beansprucht und belastet und müssen daher für den jeweiligen Zweck ausreichend stabil angelegt sein. Es ist leicht verständlich, dass (öffentliche) Zufahrtsstraßen, Versorgungszufahrten und Feuerwehrwege für eine wesentlich höhere Belastung ausgelegt sein müssen als z.B. Terrassen oder reine Fußwege in einer Gartenanlage, die lediglich von Personen begangen und bestenfalls mit einer Schubkarre befahren werden. Der Aufbau einer Verkehrsfläche ist daher insbesondere auf die geplante und zu erwartende Nutzung der Fläche abzustellen.

Ausführung

Natursteinpflasterung im Schuppenverband

Auf den Untergrund ist je nach Bindigkeit des anstehenden Bodens eine Frostschutzschicht und eine Tragschicht aufzubringen. Bei geeignetem Material kann auch eine kombinierte Frostschutz- und Tragschicht eingebaut werden. Die Stärke und Ausführung dieser beiden Schichten, die als Oberbau bezeichnet werden, richtet sich bei Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs insbesondere nach der ZTV Wegebau (Ausgabe 2022) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL).

Nutzungskategorien

Nach der ZTV Wegebau ist der Aufbau von Pflasterflächen in Abhängigkeit von der zu erwartenden Belastung in 3 Nutzungskategorie unterteilt:

Nutzungskategorie N1: Begehbare nicht mit Kfz fahrbare Flächenbefestigungen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z.B. Terrassen, Gartenwege, wie sie im Hausgartenbereich, Sitzplätze im Parkanlagen).

Nutzungskategorie N2: Befahrbare Flächenbefestigungen für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z.B. Garagenzufahrten, PKW-Stellplätze).

Nutzungskategorie N3: Befahrbare Flächenbefestigungen wie in N2, jedoch mit gelegentlichen Befahrungen mit Fahrzeugen bis 20 t zulässiges Gesamtgewicht mit Radlasten > 5 t außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z.B. Pflege-, Instandhaltungs- und Rettungswege sowie Feuerwehr-, Garagen- und Gebäudezufahrten).

Deckschicht

Ebenheitsprüfung einer Plattenfläche

Als Deckschicht wird bei einer Verkehrsfläche die auf der Tragschicht aufliegende, oberste Schicht bezeichnet. Sie kann in der Garten- und Landschaftsgestaltung sehr unterschiedlich ausgeführt sein. Die Deckschicht kann mit Pflaster oder Platten aus Natur- oder Betonstein hergestellt werden. Hierbei unterscheidet man die gebundene Bauweise, bei der die Steine z.B. in Mörtel gesetzt und mit Mörtel verfugt werden und der ungebundenen Bauweise, bei der die Steine in Sand oder Splitt verlegt und ebenso verfugt werden. Andererseits kann die Deckschicht je nach Nutzung auch mit Kies oder Rindenmulch oder als wassergebundene Wegedecke (Tennenfläche) angelegt werden. Die letzteren, einfacheren Deckschichten sind meist in der Herstellung preisgünstiger, haben jedoch einen höheren Pflegeaufwand z.B. bei der Reinigung und der Entfernung von Wildkräutern zur Folge.

In Abhängigkeit von der Art der Ausführung der Deckschicht ist bei der Planung und Anlage von befestigten Flächen sicherzustellen, dass das zu erwartende, anfallende Niederschlagwasser zügig abgeführt wird und nicht zu Schäden an der Verkehrsfläche selbst oder an angrenzenden Gebäuden oder Anlagen führt. Wenn das Niederschlagwasser auf der Verkehrsfläche versickern soll (z.B. sickerfähiges Pflaster, Kiesfläche), so ist darauf zu achten, dass auch der Oberbau und der Baugrund über eine entsprechende Wasserdurchlässigkeit verfügt, so dass Stauwasser in der baulichen Konstruktion der Verkehrsfläche nachhaltig verhindert wird. Bei den übrigen, mehr oder weniger versiegelten Verkehrsflächen ist ein ausreichendes Gefälle einzubauen, damit das anfallende Niederschlagwasser von der Verkehrsfläche zu den Entwässerungseinrichtungen (Gully, Entwässerungsrinne, Versickerungsfläche o.a.) fließen kann.

Da viele unterschiedliche Bauweisen im Bereich der Deckschicht möglich sind, gibt es entsprechend viele Normen, Regelwerke, Merkblätter etc. zu diesem Bereich. Zu Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken und Plattenbeläge – und Einfassungen sind in der ATV DIN 18 318 einige wesentliche, fachliche Anforderungen zusammengefasst. Darüber hinaus wird der Stand der anerkannten Regeln der Technik in verschiedenen Veröffentlichungen z.B. der
FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswege e.V., Köln), der
FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn) und des
DNV (Deutscher Naturwerksteinverband e.V., Würzburg) sowie in der Fachliteratur schriftlich dargestellt.  

(Verkehrs-) Flächen

Bei der Beurteilung einer befestigten (Verkehrs-) Fläche sind zunächst die ggf. in einem Werkvertrag getroffenen Vereinbarungen (Leistungsbeschreibung) sowie die Normen, Regelwerke und weiteren Veröffentlichungen zu Grunde zu legen. Sonderbauweisen, die in der Ausführung von den Empfehlungen dieser Literatur abweichen, können ebenfalls fachgerecht erstellt sein. Entscheidend ist u.a., dass die Fläche ihre Funktion in vollem Umfang erfüllt und dass die Bauweise dauerhaft den zu erwartenden Belastungen und Beanspruchungen standhält.